Ausgleichsflächen

 
Der Verursacher von Eingriffen in die Natur ist nach Bundesnaturschutzgesetzt verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen)." (vgl. § 15 (2) BNatSchG). Diese Eingriffsregelung dient dem Schutz und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensräume.
 

Kommunen sind zum Beispiel nach Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten verpflichtet, entsprechende Maßnahmen durchzuführen bzw. Flächen auszuweisen oder anzukaufen. Die laufende Pflege nach der Erstgestaltung ist Voraussetzung für die Entwicklung einer hohen ökologischen Qualität auf den Ausgleichsflächen. Nur so können die festgelegten Ziele erreicht werden und tatsächlich wertvolle Lebensräume für unsere Tier- und Pflanzenarten entwickelt werden. Auch die Qualität der Naturschutzflächen einschließlich für das Landschaftsbild und den Naturgenuss unserer Mitbürger hängt letztlich an der Pflege.

Der Landschaftspflegeverband Aichach-Friedberg e. V. bietet Kommunen und anderen zum Ausgleich verpflichteten Vorhabensträgern Unterstützung bei der Pflege der Ausgleichsflächen an. Ziel ist die ökologische Aufwertung dieser Flächen und die Optimierung der Pflege unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Hergestellte Ausgleichsflächen erhalten eine fachgerechte Pflege, um ihrem Zweck dauerhaft gerecht zu werden.

Der LPV freut sich, gemeinsam mit den Gemeinden, Städten und Firmen hochwertige Naturschutzarbeit im Landkreis durch die Ausgleichsflächenpflege umzusetzen. Wenn Sie für laufende Pflege fachliche Unterstützung wünschen oder auch Flächen zur Betreuung gänzlich abgeben möchten steht der Landschaftspflegeverband als Dienstleister gerne zur Verfügung.

 

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